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| 1. Erste
Tipps
2. Inhalt a) Anspruchsgrundlagen b) Training mit Problemfällen c) AGB-Verträge d) Zur Auswahl der Problemfelder 3. Aktives Lernen a) Weitere Hilfsmittel |
b) Hierarchie,
Hypertext
c) Eigenes Lernprogramm d) Königsweg zum Zivilrecht? Technische Hilfe:
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c) Rahmen
li. u.
d) Hauptrahmen 6. Textstruktur a) Prüfungsschemata b) Textarten c) Inhaltsverzeichnis d) AGB-Verträge 7. Editieren |
Struktur: Die drei Kästchen ("Frames") auf dem Eingangsbildschirm
zeigen die Struktur des Trainers: Links oben sind die Anspruchsgruppen,
links im langen Rahmen die zu den jeweiligen Anspruchsgruppen gehörenden
Anspruchsgrundlagen und rechts im Hauptrahmen die schematisch dargestellten
Voraussetzungen und Erläuterungen dazu.
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Diese Struktur entspricht der gutachtlichen Darstellung: Sie wählen aus einer Anspruchsgruppe eine Anspruchsgrundlage aus und prüfen dann die einzelnen Tatbestandsvoraussetzungen bzw. Einwände. Ausgangspunkt dafür sind Definitionen, die durch Fallgruppen konkretisiert werden.
Poster: Wenn Sie im oberen linken Rahmen, der eine Skizze des Posters mit dem Anspruchssystem zeigt, auf eine römische Zahl oder ein Wort klicken, erscheinen im Kasten darunter die jeweiligen Anspruchsgrundlagen bzw. wichtigsten Unterbegriffe. Sollten Sie z. B. einmal nicht wissen, ob deliktische Ansprüche nun unter V. stehen, genügt ein kurzer Klick innerhalb des oberen linken Kästchens, und die jeweilige Kategorie erscheint. Klicken Sie auf eine Anspruchsgrundlage im linken unteren Kasten, so erscheint im großen Rahmen rechts die dazu gehörige Erläuterung. Im rechten Rahmen finden Sie die Anspruchsvoraussetzungen, Problemfelder und Übungsfälle.
Neu ist das Karteikartenformat: Der Text im rechten Rahmen ist auf knappe Skizzen beschränkt. So beginnt die Darstellung der Anspruchsgrundlagen immer mit einem Prüfungsschema der Voraussetzungen, Einwände und Rechtsfolgen. Anschließend finden Sie die wichtigsten Definitionen und Problemfälle.
Fälle
und gutachtliche Lösungsskizzen erläutern den Text und zeigen
die Probleme immer wieder aus der Fall- und Gutachtenperspektive. Zu den
Fällen gibt es Lösungen: Entweder gutachtliche Hinweise im Text,
oder gesonderte Gutachtenskizzen oder Entscheidungen (= meist Urteile
des BGH) im Volltext. Die ausführlicheren Gutachten erreicht
man durch Anklicken des Fallnamens. Gibt es Links sowohl zu einem Gutachten
als auch zu einem Urteil, so sind die Urteile zusätzlich mit einem
Pfeil
gekennzeichnet.
Übungsfälle
sind besonders gekennzeichnet, ebenso schwierige
Klausurfälle.
Browser: Die CD-ROM wird mit einem Browser ausgeliefert. Sie ist aber auch mit Netscape oder dem Internet Explorer von Microsoft oder anderen Browsern lesbar, die Frames verarbeiten können. Eingestellt sind die Rahmen für eine Bildschirmauflösung 600 x 800 oder 768 x 1024.
Links: Die Anspruchsgrundlagen und Begriffe sind mit Links untereinander verbunden - der Vorteil gegenüber der Papierform. Alle unterstrichenen Wörter verweisen auf einen anderen Begriff. Gehen Sie mit dem Mauspfeil auf ein solches Wort, so verwandelt sich der Pfeil in eine Hand. Durch Anklicken mit der Handspitze springen Sie auf den verwiesenen Begriff. Zurück kommen Sie, indem Sie den Zurück-Button links oben anklicken oder mit der rechten Maustaste ein Menü aktivieren, das auch eine "Zurück-"Funktion hat. Hierdurch werden Zusammenhänge verdeutlicht. Sie haben die Übersicht und jederzeit die Möglichkeit, in Details einzusteigen.
Verzeichnisse: Der Trainer enthält Schlagwort- und §§-Verzeichnisse. Suchen Sie einen Begriff, der nicht im linken Kasten im Anspruchssystem steht, dann gehen Sie in den Index. Dort finden Sie unter "Paragraphen" oder "Schlagwörtern" meistens den gesuchten Begriff.
Volltextsuche ist auf der CD-ROM sehr komfortabel möglich
(Menü: "Bearbeiten" - "Volltextsuche").
Sie ist bei häufig vorkommenden Allgemeinbegriffen nicht zu empfehlen,
da die Trefferzahl zu groß wird.
Scrollen: Beachten Sie bitte, dass der in einem Rahmen enthaltene
Text immer dann länger als eine Bildschirmseite ist, wenn sich rechts
ein Balken mit Pfeilen (rechts oben und unten) befindet. Sie können den Balken
mit der Maus bewegen, um sich in der Datei zu bewegen. So gibt es zum Beispiel
in dieser Begrüßungs- und Hilfeseite einen Balken, d. h. Sie
können hier mit der Maus den Balken nach oben oder unten ziehen bzw.
durch Anklicken der Pfeile auf der Seite voran oder zurück gehen.
In diesem Trainer finden Sie die für das Examen wichtigen Anspruchsgrundlagen mit Prüfungsschemata. Die Anspruchsgrundlagen sind nach den globalen Anspruchsgruppen (vertragliche - sachenrechtliche - deliktische - bereicherungsrechtliche - familienrechtliche - erbrechtliche) geordnet. Innerhalb dieser Gruppen finden Sie weitere Bündelungen (Mangelhaftung beim Kaufvertrag, Werkvertrag etc.), damit Sie die Zusammenhänge nicht aus dem Auge verlieren.
Die Anspruchsvoraussetzungen ("Tatbestandsmerkmale") und wichtige Einwände sind schematisch in einer Tabelle erfasst und werden knapp erläutert (Definition, Problemfelder). Dabei werden die in Literatur und Rechtsprechung vertretenen Meinungen meist nur kurz und ohne weiterführende Literaturhinweise skizziert. Hier besteht durchaus die Notwendigkeit, sich vertieft mit der Materie zu befassen und Argumente für die eine oder andere Meinung zu sammeln, um den Text entsprechend zu ergänzen. Durch die selbständige Erarbeitung prägen sich Ihnen die Problemzonen besser ein.
Die Prüfungsschemata sollten Sie beim Gutachten abarbeiten, da sie Ihnen Sicherheit geben, keinen Punkt vergessen zu haben. Unproblematische Voraussetzungen werden im Gutachten nur knapp erwähnt, problematische ausführlich geprüft. Die Qualität Ihres Gutachtens wird durch Ihre Gewichtung und Begründung bei den problematisierten Anspruchsvoraussetzungen bestimmt.
Ein Schwerpunkt dieses Trainers liegt in der Fallbearbeitung:
kurze Zitate im Text;
Problemfälle mit kurzen Lösungen,
Übungsfälle,
Klausuren und
Urteile.
Zugrunde liegen in der Regel Sachverhalte aus wichtigen oder aktuellen Urteilen. Hier beginnt das eigentliche Training: Durchdenken Sie die Fälle gutachtlich anhand des Anspruchssystems (Rahmen links oben) und des Schemas der gewählten Anspruchsgrundlage. Kurze Skizzen des Gutachtens finden Sie entweder im anschließenden Text oder in einem gesonderten Hypertext: Um diesen zu aktivieren, klicken Sie den Namen des Falles oder aber die Entscheidung selbst an, je nachdem, was hervorgehoben ist. Auf diese Weise erfahren Sie, welche Probleme im Gutachten bei der Prüfung der Anspruchsgrundlagen typisch sind. Und wenn Sie selbst öfter versuchen, die Gutachtenstruktur zu finden, erhalten Sie durch Wiederholung Sicherheit bei der Gutachtenformulierung.
Die Problemfälle gehören in der Regel zu Fallgruppen, bei denen die Anspruchsgrundlagen praktische Relevanz erlangt haben.
c) Sozialtypische AGB-Verträge
Parallel dazu entwickeln sich sozialtypische AGB-Verträge, die im Rahmen der Vertragsfreiheit autonomes Recht schaffen. AGB-Verträge spielen in der Praxis eine große Rolle und sind deshalb beispielhaft abgedruckt . Ebenso finden Sie einige Formulare und selten zur Verfügung stehende Gesetze (s. AGB/Formulare). In Kommentaren finden Sie vermehrt Problemerörterungen anhand solcher AGB-Verträge (vgl. nur den Palandt zum Mangelbegriff beim Kauf, § 459 Rn. 22 ff. BGB a.F.).
d) Zur Auswahl der Problemfelder
Zum Schluss noch ein Wort zur Auswahl der Problemfelder: Examensrelevant sind einmal die praktisch bedeutsamen Probleme, die in der neueren Rechtsprechung bearbeitet werden. Auf die konzentriert sich die Darstellung. Deshalb gibt es Schwerpunkte bei den AGB-Verträgen.
Für das Examen müssen Sie aber auch dogmatische Probleme kennen, die aus dem Rechtssystem resultieren, ohne dass sie praktisch bedeutsam sind. Es fällt schwer, dazu geeignete aktuelle praktische Fälle zu finden. Zu diesem Bereich zählt z. B. das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis. Aber auch viele bereicherungsrechtliche Probleme sind theoretisch äußerst kompliziert und begrifflich nicht exakt zu lösen. In der Praxis vermeidet man sie daher gerne. Der BGH löst sie eher mit Billigkeitsargumenten.
In diesem Trainer finden Sie etwa 300 Entscheidungen des BGH und RG im Volltext. Es handelt sich nach Möglichkeit um aktuelle Entscheidungen, die auch danach ausgewählt wurden, ob der Sachverhalt einigermaßen gut verständlich ist (damit Sie sich gutachtliche Gedanken machen können). Aus diesen Entscheidungen können Sie sich wesentliche Argumente herausziehen und auf diese Weise ein vertieftes Problemverständnis gewinnen.
Außerdem gibt es etwa 300 Sachverhalte (meist aus der Rechtsprechung) mit Gutachten oder Gutachtenskizzen, darunter etwa ein Dutzend Übungsfälle für Anfänger und etwa ebenso viele Examens-Übungsklausuren.
Im übrigen sind alle Probleme durch kurze Sachverhaltsdarstellungen mit gutachtlichen Hinweisen konkretisiert. Auf diese Weise können Sie abstrakte Strukturen immer wieder aus der Fallperspektive betrachten.
Poster und BGB: Um mit diesem Trainingsprogramm effektiv arbeiten
zu können, sollten Sie das Poster verwenden. Das Poster hilft Ihnen,
die Übersicht der zivilrechtlichen Ansprüche zu behalten und
sich das Anspruchssystem besser einzuprägen.
Natürlich müssen Sie eine Gesetzessammlung auf Ihrem Tisch
haben - sei es das Zivilrecht des Nomos-Verlags, den Schönfelder des
Beck-Verlags oder auch nur eine BGB-Ausgabe mit den wichtigsten "Nebengesetzen".
Nur mit einer Gesetzessammlung neben dem PC können Sie sich die für
die Klausur nötige Orientierung im Gesetzbuch verschaffen.
Literatur: Zur vertieften Bearbeitung einzelner Probleme und zur aktiven Aneignung des Examensstoffes sind ferner eine Entscheidungssammlung und ein Kommentar oder ein Lehrbuch nützlich.
Als Entscheidungssammlung kommen die - halbwegs - preiswerten CD-ROMs der BGH-Rechtsprechung in Betracht. Als Kommentare des BGB kommen für Studierende u.a. in Betracht:
b) Hierarchie und Hypertext
Wir haben versucht, die Darstellung hierarchisch zu strukturieren:
Anspruchsgruppen
-> Anspruchsgrundlagen
-> Voraussetzungen
-> Problemfelder
-> Problemfälle
Nutzen Sie den Trainer auch in dieser Weise: Haben Sie eine Fallfrage oder ein Rechtsproblem, dann überlegen Sie:
Wenn Sie über die hierarchische Struktur nicht zur gesuchten Information gelangen, finden Sie weitere Suchmöglichkeiten in den Indizes (Pragraphen, Schlagwörter, Übungsfälle oder Klausurfälle). Einen Überblick über alle behandelten Fälle finden Sie mittels des Windows Explorers in den Verzeichnissen "fall" und "urteile". Mit der Suchefunktion oder dem Windows Explorer können Sie auch eine Volltextsuche starten (s. o. zu 1.).
Zum Lernen des Zivilrechts (und das heißt der gutachtlichen Darstellung) nehmen Sie sich am besten einzelne Kapitel vor:
Ebenso sollten sie sich das Poster "aneignen". Es hat viel freien Platz, um bei Anspruchsgrundlagen Ergänzungen einzufügen oder auch weitere Anspruchsgrundlagen aufzunehmen.
(1) Deduktive Methode:
Den Trainer können Sie als Lehrbuch kapitelweise lesen und die
jeweils erwähnten Fälle durchdenken:
Wenn im folgenden von "Rahmen" gesprochen wird, dann sind die drei Rahmen
(= frames) des Eingangsbildschirms gemeint.
a) Hypertext
Das Hypertextsystem erschließt sich durch Anklicken von
unterstrichenen Begriffen. Das Manövrieren im Trainer ist insofern
nicht anders als das im WWW. Hierarchisch gedacht öffnet sich mit
jedem unterstrichenen Begriff ein Unterbegriff (= Erläuterung). Mit
dem "Zurück"-Button gelangen Sie zur vorigen Seite, ebenso mit der
rechten Maustaste und dem Anklicken von "zurück".
b) Rahmen links oben
Wenn Sie den Eingangsbildschirm geöffnet haben, können Sie
entweder die Anleitung für die Nutzung des Trainers im rechten Rahmen
lesen oder das System weiter erforschen. Der kleine Rahmen links oben enthält
die Anspruchsgruppen und einige weitere Oberkategorien (Vertrag, Gutachten,
Rechtsübertragung, Zivilprozessrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht).
Ferner finden Sie die Kategorie "Index", die Ihnen die Indizes eröffnet.
Mit "Hilfe" bekommen Sie den rechten Rahmen des Eingangsbildschirms mit
diesem Text angezeigt.
c) Rahmen links unten
Hier sind die Anspruchsgrundlagen mit Kürzeln (meistens §§)
angedeutet. Sie klicken z. B. die Kategorie "I" links oben an und erhalten
im Rahmen links unten "Erfüllung/Beendigung" (= Vertragliche Anspruchsgrundlagen
auf Erfüllung oder nach Beendigung) und die AGB-Verträge. Klicken
Sie dort auf "Erfüllung/Kündigung", so erscheint rechts eine
Liste mit entsprechenden Anspruchsgrundlagen. Sie können aber auch
von der Kurzfassung des linken Rahmens ausgehen und z. B. "433" anklicken.
Dann erscheinen rechts sogleich die beiden Erfüllungsansprüche
beim Kaufvertrag (Lieferung und Zahlung) mit den entsprechenden Prüfschemata
und Erläuterungen. Der linke untere Rahmen dient also dem schnellen
Manövrieren. Erläutert finden Sie die Begriffsliste im rechten
Rahmen, wenn Sie die jeweilige Oberkategorie anklicken.
d) Hauptrahmen rechts
Der rechte Rahmen enthält die wesentlichen Texte (Detailinformationen mit weiteren Hyperlinks). Der Rahmen hat meistens wieder einen Balken an der rechten Seite, weil die Dateien größer sind als eine Bildschirmseite. Wenn Sie im rechten Rahmen weitergehen (durch Scrollen nach unten oder durch Anklicken von Hyperlinks), bleibt der linke Rahmen unverändert. Das hat den Vorteil, dass Sie (durch Klicken auf den jeweiligen Paragraphen) immer wieder schnell zur Anspruchsgrundlage zurückkehren können und sich nicht im Hypertext verlieren.
Sie finden im Hauptrahmen Anspruchsgruppen, Anspruchsgrundlagen, Prüfungsschemata,
Anspruchsvoraussetzungen, Einwände, Fälle, Lösungen, Urteile.
a) Prüfungsschemata
Die Prüfungsschemata sind als Tabelle dargestellt und haben die
Farbe
der jeweiligen Anspruchsgruppe des linken Rahmens. So wird Ihnen stets
optisch verdeutlicht, in welcher Anspruchsgruppe Sie sich befinden. Beispiel:
Delikt => lila <= § 823 Abs. 1 BGB.
b) Buttons und Textarten
Weitere optische Orientierungshilfe geben Ihnen die jeweiligen "Buttons" zu unterschiedlichen Textarten:
Fälle
aus der Rechtsprechung: Soweit der Name verlinkt ist, finden Sie
dazu kurze Gutachten; soweit Urteile markiert
sind, können Sie diese aufrufen. Wenn Gutachten und Urteile verlinkt sind, sind die Urteile mit einem
Pfeil
markiert.
Beispiel:
Heizkessel
BGH
21.10.76 - VII ZR 193/75 - NJW 1977, 44 = BGHZ 67, 232 = JuS 1977,
192: Der Wohnungseigentumsverwalter
W erteilt dem Kläger im Namen der Wohnungseigentümer im Sommer
den Auftrag, den defekten Heizkessel auszutauschen. Die Wohnungseigentümer
verweigern die Zahlung, weil der Verwalter keine Vollmacht gehabt habe.
Er habe den Auftrag nur erteilt, um eine eigene Gewährleistungspflicht
abzuwenden. Der Heizkessel war schon beim Bau mangelhaft. Der Verwalter
hatte die Anlage als Bauträger errichtet und sich selbst zum 1. Verwalter
bestellt. Besteht ein Zahlungsanspruch?
Deshalb finden Sie unterschiedliche Strukturen, die Ihnen die gutachtliche
Durchdringung eines Falles erleichtern:
- Sachverhalt + Gutachtenskizze im Anschluss.
- Sachverhalt + Link zum Gutachten.
- Sachverhalt + Link zum Volltext des Urteils.
- Sachverhalt + Link zum Gutachten + Link zum Urteil.
In allen Fällen soll Sie der Sachverhalt ermuntern, den Fall selbst
zunächst zu durchdringen, bevor Sie die "Lösung" ansehen. Das
ist auch deshalb wichtig, weil die Lösung immer viel Spielraum lässt
und daher nur ein Vorschlag sein kann. Vor allem können nie sämtliche
vertretbaren Varianten dargestellt werden. Wir haben uns im Gegenteil bemüht,
eine Variante zu verfolgen, um das Gutachten realistisch bleiben zu lassen.
c) Inhaltsverzeichnis
Jeder längeren Erläuterung ist ein Inhaltsverzeichnis vorangestellt.
Durch Anklicken auf einen Gliederungspunkt springen Sie innerhalb der Datei
dorthin. Viele Links verweisen auch auf Unterpunkte einer Datei, so dass
Sie nach oben scrollen müssen, wenn Sie sehen wollen, in welchem Zusammenhang
der verlinkte Unterpunkt im Rahmen des jeweiligen Kapitels steht. Einige
Dateien sind relativ lang und umfassen die examensrelevanten Probleme einer
Anspruchsgrundlage oder auch Anspruchsgruppe (vgl. EBV;
Mängelhaftung
beim Kauf).
d) AGB-Verträge
Der Anspruchsaufbau wird bei den AGB-Verträgen verlassen. Hier
werden die zivilrechtlichen Probleme des Branchenvertrages skizziert. Auch
damit werden Zusammenhänge klarer und Sie erhalten die Möglichkeit,
die jeweils relevanten Ansprüche in einem komplexen gesellschaftlichen
Konfliktfeld zu erkennen.
Ebenso können Sie mit dem Windows Explorer die Datei "setup.exe" im Verzeichnis auf der CD-ROM anklicken.
Nun können Sie auf verschiedene Weise eigene Texte einfügen oder den Text verändern. Dafür brauchen Sie nur Kenntnisse im Schreiben mit normaler Schreibsoftware. Mit dem Editieren sollten Sie aber erst beginnen, wenn Sie sich mit dem System vertraut gemacht haben.
Einfach ist das Editieren mit Netscape. Wenn Sie es nicht haben, können Sie es von der CD-ROM installieren (Öffnen Sie im Verzeichnis "Netscape" die Datei "CC32d478.exe"). Die neueste Version können Sie auch aus dem Internet beziehen. Das Editieren funktioniert dann so:
Wollen Sie Links setzen, dann markieren Sie in der Datei, die zum Bearbeiten geöffnet ist, das Wort, das verlinkt werden soll. Im Button "Verkn." öffnen Sie einen Kasten, in dem das Menü "Verknüpfen " zu aktivieren ist. Klicken Sie auf "Datei wählen" und suchen Sie die Datei, die verknüpft werden soll.
Spätestens jetzt müssen sie sich mit der Dateienstruktur des Trainers befassen. Sie sollten möglichst nicht den linken oberen Rahmen verändern, da sich dann leicht auch die Rahmenstruktur ändert. Dies muss durch Korrektur des Quelltextes rückgängig gemacht werden. Im linken unteren Rahmen können Sie dagegen ebenso editieren wie im rechten Rahmen.
Skizzen können Sie mit Microsoft-Word-Grafik anfertigen (im Menü "Einfügen" dieses Programm auswählen) und als HTML-Datei speichern (evtl. müssen Sie bei Word erst einen Filter zum Speichern im HTML-Format installieren). Im Text (Gutachten oder Aufgabe) setzen Sie dann einen Link zu dieser Datei. Ebenso können Sie mit Power-Point Skizzen anfertigen und als GIF-Datei speichern. Allerdings sind diese Skizzen nicht ganz einfach zu verkleinern. Da die Browser nicht ganz kompatibel sind, müssen Sie - wenn Sie nicht mit dem Internet-Explorer von Microsoft arbeiten - ausprobieren, ob Ihr Browser die Skizzen abbildet.
Die zuverlässigsten Ergebnisse erzielen Sie mit professionellen Zeichenprogrammen (wie Corel-Draw), weil dann auch kleine GIF- oder JPG-Dateien erzeugt werden können.