Anleitung zum Trainer Zivilrecht - AutorInnen der 3. Aufl.

Anspruchsgruppen und Rubriken

Ansprüche des BGB

vertragliche

gesetzliche

I. aus Vertrag 
(Erfüllung, Beendigung)

II. aus Pflichtverletzung

III. vertragsähnliche

Vertragsvoraus-
setzungen, Einwendungen, Einreden

Rechtsübertragung

Anspruchssystem, Gutachten

ZPO - HandelsR - GesellschaftsR

IV. sachenrechtliche

V. deliktische

VI. bereicherungs-
rechtliche

VII. famlien-/ erbrechtliche

Anleitung zum Gebrauch des Trainers

 
1. Erste Tipps
2. Inhalt
a) Anspruchsgrundlagen
b) Training mit Problemfällen
c) AGB-Verträge
d) Zur Auswahl der Problemfelder
3. Aktives Lernen
a) Weitere Hilfsmittel
b) Hierarchie, Hypertext
c) Eigenes Lernprogramm
d) Königsweg zum Zivilrecht?

Technische Hilfe:
4. Start
5. Hypertext/Rahmen
a) Hypertext
b) Rahmen li. o.

c) Rahmen li. u.
d) Hauptrahmen
6. Textstruktur
a) Prüfungsschemata
b) Textarten
c) Inhaltsverzeichnis
d) AGB-Verträge
7. Editieren

1. Erste Tipps zur Nutzung des BGB-Trainers

Anspruchsgrundlagen: Mit dieser nach Anspruchsgrundlagen geordneten Darstellung des Zivilrechts in einem elektronischen Medium betreten Sie Neuland. Deshalb sollten Sie sich etwas Zeit nehmen und die Art der Präsentation studieren. Stöbern Sie in der CD herum, wenn Sie mit einem Browser bereits gearbeitet haben (z. B. im WWW). Andernfalls können Ihnen unsere Tipps eine Hilfe für den Einstieg geben. (Diese Seite erscheint immer, wenn Sie die CD einlegen (automatisch) oder die Datei START öffnen oder wenn Sie "Hilfe" im linken oberen Rahmen anklicken.)

Struktur: Die drei Kästchen ("Frames") auf dem Eingangsbildschirm zeigen die Struktur des Trainers: Links oben sind die Anspruchsgruppen, links im langen Rahmen die zu den jeweiligen Anspruchsgruppen gehörenden Anspruchsgrundlagen und rechts im Hauptrahmen die schematisch dargestellten Voraussetzungen und Erläuterungen dazu.
 

Anspruchsgruppen
(I-VII)
Texte:
Tatbestandsvoraussetzungen 
Einwände 
Erläuterungen 
Problemfälle 
Urteile
Anspruchsgrundlagen

Diese Struktur entspricht der gutachtlichen Darstellung: Sie wählen aus einer Anspruchsgruppe eine Anspruchsgrundlage aus und prüfen dann die einzelnen Tatbestandsvoraussetzungen bzw. Einwände. Ausgangspunkt dafür sind Definitionen, die durch Fallgruppen konkretisiert werden.

Poster: Wenn Sie im oberen linken Rahmen, der eine Skizze des Posters mit dem Anspruchssystem zeigt, auf eine römische Zahl oder ein Wort klicken, erscheinen im Kasten darunter die jeweiligen Anspruchsgrundlagen bzw. wichtigsten Unterbegriffe. Sollten Sie z. B. einmal nicht wissen, ob deliktische Ansprüche nun unter V.  stehen, genügt ein kurzer Klick innerhalb des oberen linken Kästchens, und die jeweilige Kategorie erscheint. Klicken Sie auf eine Anspruchsgrundlage im linken unteren Kasten, so erscheint im großen Rahmen rechts die dazu gehörige Erläuterung. Im rechten Rahmen finden Sie die Anspruchsvoraussetzungen, Problemfelder und Übungsfälle.

Neu ist das Karteikartenformat: Der Text im rechten Rahmen ist auf knappe Skizzen beschränkt. So beginnt die Darstellung der Anspruchsgrundlagen  immer mit einem Prüfungsschema der Voraussetzungen, Einwände und Rechtsfolgen. Anschließend finden Sie die wichtigsten Definitionen und Problemfälle.

Fälle und gutachtliche Lösungsskizzen erläutern den Text und zeigen die Probleme immer wieder aus der Fall- und Gutachtenperspektive. Zu den Fällen gibt es Lösungen: Entweder gutachtliche Hinweise im Text, oder gesonderte Gutachtenskizzen oder Entscheidungen (= meist Urteile des BGH)  im Volltext. Die ausführlicheren Gutachten erreicht man durch Anklicken des Fallnamens. Gibt es Links sowohl zu einem Gutachten als auch zu einem Urteil, so sind die Urteile zusätzlich mit einem Pfeil  gekennzeichnet.

        Übungsfälle sind besonders gekennzeichnet, ebenso schwierige
  Klausurfälle.

Browser: Die CD-ROM wird mit einem Browser ausgeliefert. Sie ist aber auch mit Netscape oder dem  Internet Explorer von Microsoft oder anderen Browsern lesbar, die Frames verarbeiten können. Eingestellt sind die Rahmen für eine Bildschirmauflösung 600 x 800 oder 768 x 1024.

Links: Die Anspruchsgrundlagen und Begriffe sind mit Links untereinander verbunden - der Vorteil gegenüber der Papierform. Alle unterstrichenen Wörter verweisen auf einen anderen Begriff. Gehen Sie mit dem Mauspfeil  auf ein solches Wort, so verwandelt sich der Pfeil in eine Hand. Durch Anklicken mit der Handspitze springen Sie auf den verwiesenen Begriff. Zurück kommen Sie, indem Sie den Zurück-Button links oben anklicken oder mit der rechten Maustaste ein Menü aktivieren, das auch eine "Zurück-"Funktion hat. Hierdurch werden Zusammenhänge verdeutlicht. Sie haben die Übersicht und jederzeit die Möglichkeit, in Details einzusteigen.

Verzeichnisse: Der Trainer enthält Schlagwort- und §§-Verzeichnisse. Suchen Sie einen Begriff, der nicht im linken Kasten im Anspruchssystem steht, dann gehen Sie in den Index. Dort finden Sie unter "Paragraphen" oder "Schlagwörtern" meistens den gesuchten Begriff.

Volltextsuche ist auf der CD-ROM sehr komfortabel möglich (Menü: "Bearbeiten" - "Volltextsuche"). Sie ist bei häufig vorkommenden Allgemeinbegriffen nicht zu empfehlen, da die Trefferzahl zu groß wird. Scrollen: Beachten Sie bitte, dass der in einem Rahmen enthaltene Text immer dann länger als eine Bildschirmseite ist, wenn sich rechts ein Balken mit Pfeilen (rechts oben und unten) befindet. Sie können den Balken mit der Maus bewegen, um sich in der Datei zu bewegen. So gibt es zum Beispiel in dieser Begrüßungs- und Hilfeseite einen Balken, d. h. Sie können hier mit der Maus den Balken nach oben oder unten ziehen bzw. durch Anklicken der Pfeile auf der Seite voran oder zurück gehen.
 

2. Inhalt des Trainers

Dies ist eine Darstellung des Zivilrechts mit Übungsfällen und Urteilen. Der Inhalt konzentriert sich auf die examensrelevanten Bereiche. Zum Arbeits-, Handels- und Gesellschaftsrecht und zum Zivilprozessrecht finden Sie nur kurze Hinweise.

a) Anspruchsgrundlagen

In diesem Trainer finden Sie die für das Examen wichtigen Anspruchsgrundlagen mit Prüfungsschemata.  Die Anspruchsgrundlagen sind nach den globalen Anspruchsgruppen (vertragliche - sachenrechtliche - deliktische - bereicherungsrechtliche - familienrechtliche - erbrechtliche) geordnet. Innerhalb dieser Gruppen finden Sie weitere Bündelungen (Mangelhaftung beim Kaufvertrag, Werkvertrag etc.), damit Sie die Zusammenhänge nicht aus dem Auge verlieren.

Die Anspruchsvoraussetzungen ("Tatbestandsmerkmale") und wichtige Einwände sind schematisch in einer Tabelle erfasst und werden knapp erläutert (Definition, Problemfelder). Dabei werden die in Literatur und Rechtsprechung vertretenen Meinungen meist nur kurz und ohne weiterführende Literaturhinweise skizziert. Hier besteht durchaus die Notwendigkeit, sich vertieft mit der Materie zu befassen und Argumente für die eine oder andere Meinung zu sammeln, um den Text entsprechend zu ergänzen. Durch die selbständige Erarbeitung prägen sich Ihnen die Problemzonen besser ein.

Die Prüfungsschemata sollten Sie beim Gutachten abarbeiten, da sie Ihnen Sicherheit geben, keinen Punkt vergessen zu haben. Unproblematische Voraussetzungen werden im Gutachten nur knapp erwähnt, problematische ausführlich geprüft. Die Qualität Ihres Gutachtens wird durch Ihre Gewichtung und Begründung bei den problematisierten Anspruchsvoraussetzungen bestimmt.

b) Training mit Problemfällen

Ein Schwerpunkt dieses Trainers liegt in der Fallbearbeitung:
kurze Zitate im Text;
Problemfälle mit kurzen Lösungen,
Übungsfälle,
Klausuren und
Urteile.

Zugrunde liegen in der Regel Sachverhalte aus wichtigen oder aktuellen Urteilen. Hier beginnt das eigentliche Training: Durchdenken Sie die Fälle gutachtlich anhand des Anspruchssystems (Rahmen links oben) und des Schemas der gewählten Anspruchsgrundlage. Kurze Skizzen des Gutachtens finden Sie entweder im anschließenden Text  oder in einem gesonderten Hypertext: Um diesen zu aktivieren, klicken Sie den Namen des Falles oder aber die Entscheidung selbst an, je nachdem, was hervorgehoben ist. Auf diese Weise erfahren Sie, welche Probleme im Gutachten bei der Prüfung der Anspruchsgrundlagen typisch sind. Und wenn Sie selbst öfter versuchen, die Gutachtenstruktur zu finden, erhalten Sie durch Wiederholung Sicherheit bei der Gutachtenformulierung.

Die Problemfälle gehören in der Regel zu Fallgruppen, bei denen die Anspruchsgrundlagen praktische Relevanz erlangt haben.

c) Sozialtypische AGB-Verträge

Parallel dazu entwickeln sich sozialtypische AGB-Verträge, die im Rahmen der Vertragsfreiheit autonomes Recht schaffen. AGB-Verträge spielen in der Praxis eine große Rolle und sind deshalb beispielhaft abgedruckt . Ebenso finden Sie einige Formulare und selten zur Verfügung stehende Gesetze (s. AGB/Formulare). In Kommentaren finden Sie vermehrt Problemerörterungen anhand solcher AGB-Verträge (vgl. nur den Palandt zum Mangelbegriff beim Kauf, § 459 Rn. 22 ff. BGB a.F.).

d) Zur Auswahl der Problemfelder

Zum Schluss noch ein Wort zur Auswahl der Problemfelder: Examensrelevant sind einmal die praktisch bedeutsamen Probleme, die in der neueren Rechtsprechung bearbeitet werden. Auf die konzentriert sich die Darstellung. Deshalb gibt es  Schwerpunkte bei den AGB-Verträgen.

Für das Examen müssen Sie aber auch dogmatische Probleme kennen, die aus dem Rechtssystem resultieren, ohne dass sie praktisch bedeutsam sind. Es fällt schwer, dazu geeignete aktuelle praktische Fälle zu finden. Zu diesem Bereich zählt z. B. das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis. Aber auch viele bereicherungsrechtliche Probleme sind theoretisch äußerst kompliziert und begrifflich nicht exakt zu lösen. In der Praxis vermeidet man sie daher gerne. Der BGH löst sie eher mit Billigkeitsargumenten.

In diesem Trainer finden Sie etwa 300 Entscheidungen des BGH und RG im Volltext. Es handelt sich nach Möglichkeit um aktuelle Entscheidungen, die auch danach ausgewählt wurden, ob der Sachverhalt einigermaßen gut verständlich ist (damit Sie sich gutachtliche Gedanken machen können). Aus diesen Entscheidungen können Sie sich wesentliche Argumente herausziehen und auf diese Weise ein vertieftes Problemverständnis gewinnen.

Außerdem gibt es etwa 300 Sachverhalte (meist aus der Rechtsprechung) mit Gutachten oder Gutachtenskizzen, darunter etwa ein Dutzend Übungsfälle für Anfänger und etwa ebenso viele Examens-Übungsklausuren.

Im übrigen sind alle Probleme durch kurze Sachverhaltsdarstellungen mit gutachtlichen Hinweisen konkretisiert. Auf diese Weise können Sie abstrakte Strukturen immer wieder aus der Fallperspektive betrachten.

3. Aktives Lernen mit dem Trainer

a) Weitere Hilfsmittel

Poster und BGB: Um mit diesem Trainingsprogramm effektiv arbeiten zu können, sollten Sie das Poster verwenden. Das Poster hilft Ihnen, die Übersicht der zivilrechtlichen Ansprüche zu behalten und sich das Anspruchssystem besser einzuprägen.
Natürlich müssen Sie eine Gesetzessammlung auf Ihrem Tisch haben - sei es das Zivilrecht des Nomos-Verlags, den Schönfelder des  Beck-Verlags oder auch nur eine BGB-Ausgabe mit den wichtigsten "Nebengesetzen". Nur mit einer Gesetzessammlung neben dem PC können Sie sich die für die Klausur nötige Orientierung im Gesetzbuch verschaffen.

Literatur: Zur vertieften Bearbeitung einzelner Probleme und zur aktiven Aneignung des Examensstoffes sind ferner eine Entscheidungssammlung und ein Kommentar oder ein Lehrbuch nützlich.

Als Entscheidungssammlung kommen die - halbwegs - preiswerten CD-ROMs der BGH-Rechtsprechung in Betracht. Als Kommentare des BGB kommen für Studierende u.a. in Betracht:

Aus der großen Zahl der Lehrbücher ist das von Medicus besonders viel benutzt; das Lehrbuch von Schellhammer (nur Schuldrecht!) ist sehr präzise und anspruchsorientiert:

b) Hierarchie und Hypertext

Wir haben versucht, die Darstellung hierarchisch zu strukturieren:

Anspruchsgruppen
            -> Anspruchsgrundlagen
                        -> Voraussetzungen
                                    -> Problemfelder
                                                -> Problemfälle

Nutzen Sie den Trainer auch in dieser Weise: Haben Sie eine Fallfrage oder ein Rechtsproblem, dann überlegen Sie:

Das Hypertextsystem erleichtert die systematische Vorgehensweise ungemein. Sie können das System von seinem Kern  ausgehend immer weiter aufklappen. Die linken Rahmen geben Ihnen dabei die Orientierung, so dass Sie leicht zu den Oberbegriffen (Anspruchsgrundlagen) zurückkehren können.

Wenn Sie über die hierarchische Struktur nicht zur gesuchten Information gelangen, finden Sie weitere Suchmöglichkeiten in den Indizes (Pragraphen, Schlagwörter, Übungsfälle oder Klausurfälle). Einen Überblick über alle behandelten Fälle finden Sie mittels des Windows Explorers in den Verzeichnissen "fall" und "urteile". Mit der Suchefunktion oder dem Windows Explorer können Sie auch eine Volltextsuche starten (s. o. zu 1.).

c) Eigenes Lernprogramm

Zum Lernen des Zivilrechts (und das heißt der gutachtlichen Darstellung) nehmen Sie sich am besten einzelne Kapitel vor:

Da Lernen vor allem aktives Lernen bedeutet, sollten Sie die Möglichkeit nutzen, den Trainer mit eigenen Erkenntnissen zu füllen. Das ist der Vorteil des elektronischen Mediums gegenüber dem Buch. Mit einem Editor können Sie den Text verändern, und neue Dateien (auch mit Skizzen) hinzufügen (s. dazu unten 7.).  Sinnvoll ist es, beim intensiven Studium einzelner Problemfelder Erkenntnisse aus Urteilen oder aus der Literatur einzuarbeiten. Neuere Entscheidungen sollten Sie in jedem Fall aufnehmen. Die Zeit, die Sie fürs Schreiben verwenden, braucht Ihr Gedächtnis zum Speichern der Informationen.

Ebenso sollten sie sich das Poster "aneignen". Es hat viel freien Platz, um bei Anspruchsgrundlagen Ergänzungen einzufügen oder auch weitere Anspruchsgrundlagen aufzunehmen.

d) Königsweg zum Zivilrecht?

Es gibt keinen Königsweg zur Aneignung des Zivilrechts. Das Ziel ist, juristische Gutachten formulieren zu können. Dafür brauche Sie
a) rechtssystematische Kenntnisse, um die richtigen Anspruchsgrundlagen zu finden und
b) Übung im Schreiben juristischer Texte.

(1) Deduktive Methode:
Den Trainer können Sie als Lehrbuch kapitelweise lesen und die jeweils erwähnten Fälle durchdenken:

  1. Vertrag (= BGB AT),
  2. II. Pflichtverletzung (= BGB SchuldrR AT),
  3. I. Besondere Vertragstypen,
  4. IV. Sachenrecht,
  5. V. Deliktsrecht,
  6. VI. Bereicherungsrecht und III. vertragsähnliche Schuldverhältnisse.
(2) Induktive Methode:
Sie können induktiv an die Wiederholung gehen: Dann nehmen Sie sich einfach die Übungs- und Klausurfälle vor und lösen Sie Stück für Stück. Dabei gehen Sie dann den einzelnen Sachmaterien nach.
 

Technische Hilfestellung

Die folgenden Hinweise erleichtern Ihnen den Umgang mit dem Trainer. Ein Ersatz für die Gebrauchsanweisung der jeweiligen Software (Browser) kann sie nicht sein.
 

4. Start

Es gibt verschiedene Möglichkeiten zum Öffnen des Trainers. Es erscheint jeweils die Anfangsseite:
  1. Wenn Sie die CD-ROM einlegen, öffnet sich automatisch das Programm.
  2. Ebenso können Sie per Hand das Programnm öffnen, indem Sie mit dem Windows Explorer im Verzeichnis der CD-ROM (meist "d:") die Datei "start.exe" mit der Maus anklicken.
  3. Sie können auch in dem Windows-Start-Menü auf "ausführen" gehen und dort das CD-ROM-Laufwerk eingeben (meist "d:). Mit der Maus klicken Sie dann auf die Datei  "start.exe".
  4. Wenn Sie von einem frame-fähigen geöffneten Browser kommen (z. B. Netscape oder Internet Explorer), wählen Sie "Datei" - "öffnen" und suchen im CD-ROM-Laufwerk (meist "d:") im Verzeichnis "Trainer-Zivilrecht" die Datei "start.htm". Wenn Sie diese anklicken, erscheint der Eingangsbildschirm.
Als Browser können  Sie jeden frame-fähigen Browser verwenden: den auf der CD-ROM installierten, Netscape ab 3.01, den Internet-Explorer von Microsoft oder andere.

Wenn im folgenden von "Rahmen" gesprochen wird, dann sind die drei Rahmen (= frames) des Eingangsbildschirms gemeint.
 

5. Manövrieren mit dem Browser: 
Hypertext und Rahmen

a) Hypertext

Das Hypertextsystem erschließt sich durch Anklicken von unterstrichenen Begriffen. Das Manövrieren im Trainer ist insofern nicht anders als das im WWW. Hierarchisch gedacht öffnet sich mit jedem unterstrichenen Begriff ein Unterbegriff (= Erläuterung). Mit dem "Zurück"-Button gelangen Sie zur vorigen Seite, ebenso mit der rechten Maustaste und dem Anklicken von "zurück".

b) Rahmen links oben

Wenn Sie den Eingangsbildschirm geöffnet haben, können Sie entweder die Anleitung für die Nutzung des Trainers im rechten Rahmen lesen oder das System weiter erforschen. Der kleine Rahmen links oben enthält die Anspruchsgruppen und einige weitere Oberkategorien (Vertrag, Gutachten, Rechtsübertragung, Zivilprozessrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht).  Ferner finden Sie die Kategorie "Index", die Ihnen die Indizes eröffnet. Mit "Hilfe" bekommen Sie den rechten Rahmen des Eingangsbildschirms mit diesem Text angezeigt.

c) Rahmen links unten

Hier sind die Anspruchsgrundlagen mit Kürzeln (meistens §§) angedeutet. Sie klicken z. B. die Kategorie "I" links oben an und erhalten im Rahmen links unten "Erfüllung/Beendigung" (= Vertragliche Anspruchsgrundlagen auf Erfüllung oder nach Beendigung) und die AGB-Verträge. Klicken Sie dort auf "Erfüllung/Kündigung", so erscheint rechts eine Liste mit entsprechenden Anspruchsgrundlagen. Sie können aber auch von der Kurzfassung des linken Rahmens ausgehen und z. B. "433" anklicken. Dann erscheinen rechts sogleich die beiden Erfüllungsansprüche beim Kaufvertrag (Lieferung und Zahlung) mit den entsprechenden Prüfschemata und Erläuterungen. Der linke untere Rahmen dient also dem schnellen Manövrieren. Erläutert finden Sie die Begriffsliste im rechten Rahmen, wenn Sie die jeweilige Oberkategorie anklicken.

d) Hauptrahmen rechts

Der rechte Rahmen enthält die wesentlichen Texte (Detailinformationen mit weiteren Hyperlinks). Der Rahmen hat meistens wieder einen Balken an der rechten Seite, weil die Dateien größer sind als eine Bildschirmseite. Wenn Sie im rechten Rahmen weitergehen (durch Scrollen nach unten oder durch Anklicken von Hyperlinks), bleibt der linke Rahmen unverändert. Das hat den Vorteil, dass Sie (durch Klicken auf den jeweiligen Paragraphen) immer wieder schnell zur Anspruchsgrundlage zurückkehren können und sich nicht im Hypertext verlieren.

Sie finden im Hauptrahmen Anspruchsgruppen, Anspruchsgrundlagen, Prüfungsschemata, Anspruchsvoraussetzungen, Einwände, Fälle, Lösungen, Urteile.
 

6. Manövrieren mit dem Browser: Textstruktur

a) Prüfungsschemata

Die Prüfungsschemata sind als Tabelle dargestellt und haben die Farbe der jeweiligen Anspruchsgruppe des linken Rahmens. So wird Ihnen stets optisch verdeutlicht, in welcher Anspruchsgruppe Sie sich befinden. Beispiel: Delikt => lila <= § 823 Abs. 1 BGB.

b) Buttons und Textarten

Weitere optische Orientierungshilfe geben Ihnen die jeweiligen "Buttons" zu unterschiedlichen Textarten:

Übungsklausuren für Anfänger

Examensübungsklausuren

Fälle aus der Rechtsprechung: Soweit der Name verlinkt ist, finden Sie dazu kurze Gutachten; soweit Urteile markiert sind, können Sie diese aufrufen. Wenn Gutachten und Urteile verlinkt sind, sind die Urteile mit einem Pfeil  markiert.
Beispiel:

Heizkessel   BGH 21.10.76 - VII ZR 193/75 - NJW 1977, 44 = BGHZ 67, 232 = JuS 1977, 192: Der Wohnungseigentumsverwalter W erteilt dem Kläger im Namen der Wohnungseigentümer im Sommer den Auftrag, den defekten Heizkessel auszutauschen. Die Wohnungseigentümer verweigern die Zahlung, weil der Verwalter keine Vollmacht gehabt habe. Er habe den Auftrag nur erteilt, um eine eigene Gewährleistungspflicht abzuwenden. Der Heizkessel war schon beim Bau mangelhaft. Der Verwalter hatte die Anlage als Bauträger errichtet und sich selbst zum 1. Verwalter bestellt. Besteht ein Zahlungsanspruch?

Deshalb finden Sie unterschiedliche Strukturen, die Ihnen die gutachtliche Durchdringung eines Falles erleichtern:
- Sachverhalt + Gutachtenskizze im Anschluss.
- Sachverhalt + Link zum Gutachten.
- Sachverhalt + Link zum Volltext des Urteils.
- Sachverhalt + Link zum Gutachten + Link zum Urteil.

In allen Fällen soll Sie der Sachverhalt ermuntern, den Fall selbst zunächst zu durchdringen, bevor Sie die "Lösung" ansehen. Das ist auch deshalb wichtig, weil die Lösung immer viel Spielraum lässt und daher nur ein Vorschlag sein kann. Vor allem können nie sämtliche vertretbaren Varianten dargestellt werden. Wir haben uns im Gegenteil bemüht, eine Variante zu verfolgen, um das Gutachten realistisch bleiben zu lassen.

c) Inhaltsverzeichnis

Jeder längeren Erläuterung ist ein Inhaltsverzeichnis vorangestellt. Durch Anklicken auf einen Gliederungspunkt springen Sie innerhalb der Datei dorthin. Viele Links verweisen auch auf Unterpunkte einer Datei, so dass Sie nach oben scrollen müssen, wenn Sie sehen wollen, in welchem Zusammenhang der verlinkte Unterpunkt im Rahmen des jeweiligen Kapitels steht. Einige Dateien sind relativ lang und umfassen die examensrelevanten Probleme einer Anspruchsgrundlage oder auch Anspruchsgruppe (vgl. EBV; Mängelhaftung beim Kauf).

d) AGB-Verträge

Der Anspruchsaufbau wird bei den AGB-Verträgen verlassen. Hier werden die zivilrechtlichen Probleme des Branchenvertrages skizziert. Auch damit werden Zusammenhänge klarer und Sie erhalten die Möglichkeit, die jeweils relevanten Ansprüche in einem komplexen gesellschaftlichen Konfliktfeld zu erkennen.

7. Editieren

Ferner können Sie den ganzen Text selbst editieren, z. B. eigene Bemerkungen einfügen oder auch ganze Seiten verändern und neue Seiten / Dateien anfügen. Dafür müssen Sie die CD auf Ihre Festplatte kopieren: Sie gehen auf "Ausführen" in der Windows-Start-Seite und geben "d" (als CD-ROM-Laufwerk) ein. Bei "o.k." erscheinen die Verzeichnisse der CD-ROM. Dort klicken Sie auf die Datei "setup.exe". Nun installiert sich der Trainer auf der Festplatte. Dazu wird der Inhalt der CD-ROM in ein Verzeichnis auf die Festplatte kopiert ("Trainer-Zivilrecht") und im Startmenü angezeigt. Dafür brauchen Sie hinreichend Platz auf der Festplatte (ca. 20 MB). Sie öffnen dann mit einem Browser die Datei "start.htm", die in diesem Verzeichnis liegt.

Ebenso können Sie mit dem Windows Explorer die Datei "setup.exe" im Verzeichnis auf der CD-ROM anklicken.

Nun können  Sie auf verschiedene Weise eigene Texte einfügen oder den Text verändern. Dafür brauchen Sie nur Kenntnisse im Schreiben mit normaler Schreibsoftware. Mit dem Editieren sollten Sie aber erst beginnen, wenn Sie sich mit dem System vertraut gemacht haben.

Einfach ist das Editieren mit Netscape. Wenn  Sie es nicht haben, können Sie es von der CD-ROM installieren (Öffnen Sie im Verzeichnis "Netscape" die Datei "CC32d478.exe"). Die neueste Version können Sie auch aus dem Internet beziehen. Das Editieren funktioniert dann so:

Wollen Sie Links setzen, dann markieren Sie in der Datei, die zum Bearbeiten geöffnet ist, das Wort, das verlinkt werden soll. Im Button "Verkn." öffnen Sie einen Kasten, in dem das Menü "Verknüpfen " zu aktivieren ist. Klicken Sie auf  "Datei wählen" und suchen Sie die Datei, die verknüpft werden soll.

Spätestens jetzt müssen sie sich mit der Dateienstruktur des Trainers befassen. Sie sollten möglichst nicht den linken oberen Rahmen verändern, da sich dann leicht auch die Rahmenstruktur ändert. Dies muss durch Korrektur des Quelltextes rückgängig gemacht werden. Im linken unteren Rahmen können Sie dagegen ebenso editieren wie im rechten Rahmen.

Skizzen können Sie mit Microsoft-Word-Grafik anfertigen (im Menü "Einfügen" dieses Programm auswählen) und als HTML-Datei speichern (evtl. müssen Sie bei Word erst einen Filter zum Speichern im HTML-Format installieren). Im Text (Gutachten oder Aufgabe) setzen Sie dann einen Link zu dieser Datei. Ebenso können Sie mit Power-Point Skizzen anfertigen und als GIF-Datei speichern. Allerdings sind diese Skizzen nicht ganz einfach zu verkleinern. Da die Browser nicht ganz kompatibel sind, müssen Sie - wenn Sie nicht mit dem Internet-Explorer von Microsoft arbeiten - ausprobieren, ob Ihr Browser die Skizzen abbildet.

Die zuverlässigsten  Ergebnisse erzielen Sie mit professionellen Zeichenprogrammen (wie Corel-Draw), weil dann auch kleine GIF- oder JPG-Dateien erzeugt werden können.

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