Moritz, Trainer Zivilrecht

Vertrag

Einwand: Gefälligkeitsverhältnis

Lit.: Palandt, BGB, vor § 241, 9 ff.; § 254, 70 ff. siehe auch: Haftungsausschluss

 

1. Fehlender Rechtsbindungswille

Eine Gefälligkeit liegt dann vor, wenn kein Rechtsbindungswille besteht. Folge:

Nachhausebringen - BGH 14.11.91  BB 92, 494 = NJW 1992, 498: Arbeitnehmer bringt kranke Kollegin nach Hause und beschädigt dabei ohne Mitwirkung Dritter sein Auto erheblich.
BGH:
Kein Anspruch auf Aufwendungsersatz gem. § 670 BGB mangels Auftragsverhältnisses.

Lottoschein - BGH 16.7.74 NJW 74, 1705: Freund vergisst, den Lottoschein seiner Lottogemeinschaft abzugeben. Dadurch entgeht dieser ein Gewinn.
BGH:
Keine Vertragshaftung (keine Pflichtverletzung des Auftrags, § 662 BGB).

 

2. Delikt

Auch im Gefälligkeitsverhältnis: volle Deliktshaftung des Leistenden (gemildert evtl. durch Mitverschulden des Geschädigten gem. § 254 BGB).

Reitpferd - BGH 22.12.1992 - VI ZR 53/92 - NJW 1993, 2611 = JA 94, 89: Der Beklagte ist Halter eines Reitpferdes. Nach einem Ausritt kehrte er am 31. Mai 1988 in einer Gartensiedlung ein, in der die Mutter der Klägerin eine Gaststätte betreibt. Dort überließ er das Pferd der damals 15-jährigen Klägerin. Diese wurde nach einiger Zeit bewusstlos neben dem Pferd aufgefunden. Sie hatte einen Schädelbruch an der linken Kopfhälfte, einen Trümmerbruch des linken Sprungbeins und -gelenks sowie mehrere Schürfwunden und Prellungen erlitten. Die Klägerin nimmt den Beklagten wegen dieses Unfalls auf Schadensersatz in Anspruch und verlangt von ihm ein Schmerzensgeld von 10.000 DM, den Ersatz von Auslagen für Taxifahrten in Höhe von 601,20 DM sowie die Feststellung, dass der Beklagte zur Erstattung auch des künftigen Schadens verpflichtet sei.

Die Aufsichtspflicht gem. § 832 BGB wird auch bei Gefälligkeiten angenommen:

Kindergeburtstag - OLG Celle 1.7.87 - 9 U 36/86 - NJW-RR 1987, 1384:
AGL § 832 BGB: In der Einladung zu einem von den Eltern gestalteten Kindergeburtstag liegt ein Angebot zur vertraglichen Übernahme der Aufsicht (§ 832 BGB) durch die Eltern oder von diesen eingesetzte Hilfspersonen.
Pflichtverletzung: Der Aufsichtsführende über eine Gruppe achtjähriger Kinder auf einem Kindergeburtstag verletzt seine Aufsichtspflicht, wenn er die Kinder, die zunächst unter seiner Aufsicht mit Tennisbällen auf zu einem Turm aufgestapelte Dosen werfen, nicht (durch Wegnahme der Bälle) daran hindert, die Bälle sodann unkontrolliert durch das Zimmer und insbesondere über einen Tisch zu werfen, auf dem mehrere Gläser stehen.

 

3. Ausnahme von der vollen Deliktshaftung im Gefälligkeitsverhältnis

Konkludenter Haftungsausschluss oder ergänzende Vertragsauslegung (Palandt § 254, 70 ff.):

Sportwagen - OLG Köln 26.6.1991 - 13 U 2/91 - NJW-RR 1992, 415;
Commodore - BGH 8.1.186 - VIII ZR 8/85 - NJW 1986, 1099.

Gefälligkeitsfahrt -  BGH 31.5.1983 - VI ZR 117/80 - VRS 65,178 (1983)

 

4. Kriterien für eine vertragliche Bindung

Vertrag wird angenommen, wenn

An diesen Kriterien ist deutlich zu erkennen, dass die Billigkeit der leitende Gesichtspunkt ist. Die Rechtsprechung will  Versicherungen nicht entlasten, aber auch nicht extreme Belastungen für Individuen schaffen. Aus diesen widersprüchlichen Zielen lässt sich keine klare Struktur ableiten.

 

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