| Moritz, Trainer Zivilrecht |
| Voraussetzungen des Vertrages sind: |
| Typische Einwendungen führen zur Nichtigkeit oder Teilnichtigkeit des Vertrags: |
| Siehe auch die weiteren Einwände |
Allgemeine Grenzen der Vertragsfreiheit setzt das allgemeine zwingende Recht:
Beispiele:
- "Die Parteien haben einen Kaufvertrag geschlossen..."
Wenn sich keine Anhaltspunkte für die Nichtigkeit des Vertrags
ergeben, dann stellt man nur fest: Ein Kaufvertrag ist geschlossen. Mehr
ist zu diesem Tatbestandsmerkmal nicht zu sagen.
- Im Sachverhalt sind nur einzelne Erklärungen erwähnt.
Im Gutachten wird dann das "Zustandekommen des Vertrages" geprüft.
Ebenso ist seine Qualifikation als Kauf zu prüfen (Ware gegen Geld).
- "Der 17jährige X mietet eine Wohnung".
Hier ist zu prüfen, ob der Vertrag wegen beschränkter Geschäftsfähigkeit
des X nichtig ist, so dass jedenfalls der Vermieter keine Vertragsansprüche
geltend machen kann.
Meistens ist der Vertrag die erste Voraussetzung der Anspruchsgrundlage. Die Prüfung, ob ein Vertrag zustande gekommen ist, findet dann immer im Rahmen dieser Anspruchsgrundlage statt:
- "Der 17jährige X mietet eine Wohnung. Der Vermieter verlangt
den Mietzins".
AGL: § 535 BGB. a) Mietvertrag. Voraussetzungen: aa) Vertragsschluss
und bb) Genehmigung der Eltern (§ 108 BGB), da minderjährig =
beschränkt geschäftsfähig.
Beispiel für Vertragsbindung:
Übungsfall: Reue
nach dem Kauf: K kauft ein gebrauchtes Auto beim Händler
H für 5000 DM. Abholung und Zahlung sind für den nächsten
Tag vereinbart. Abends stellt er fest, dass der Marktpreis für
diesen Autotyp nur 4000 DM beträgt. Muss er am nächsten
Tag trotzdem die 5000 DM bezahlen? Kann er 1.000 DM einbehalten?